Frankreich:
Genehmigungspflicht bei Überschreitung von: 16m50 x 2m55 x 4m50 x 44,00 to
Kenntlichmachung Lkw: je 1 regelkonformes Schild "CONVOI EXCEPTIONNEL" vorne und hinten, Lichterkette bei Überlänge und rot-weisse Tafeln beidseitig vorne und hinten, Anzahl Rundumleuchten je nach Catégorie.
Catégorie 1: max.: 20m00 x 3m00 x 4m50 x 48 to
Fahrzeit: Landstrasse Montag 06.00 h bis Samstag 12.00 h
Tag und Nacht bei Beachtung von Sperrzeiten
Autobahn Fahrzeit unter Beachtung Auflagenkatalog
1 Rundumleuchte vorne und 1 Rundumleuchte hinten
keine Begleitung erforderlich
flächendeckende Genehmigung möglich
Catégorie 2: max.: 25m00 x 4m00 x 4m50 x 48 to
Fahrzeit: nur Landstrasse, weitgehend Tagfahrt
2 Rundumleuchten vorne und 2 Rundumleuchten hinten
Begleitung ab 3m01 Breite
Dauergenehmigung auf Spezialkarte 2.Cat. möglich
Catégorie 3: Maße größer als Cat. 2
Fahrzeit: nur Landstraße, weitgehend Tagfahrt
2 Rundumleuchten vorne und 2 Rundumleuchten hinten,
ausserdem am äußersten Ende der Ladung beidseitig jeweils von vorne und hinten sichtbar.
Mindestens 1 Begleitfahrzeug, je nach Transportgröße und Département auch 2 Begleitfahrzeuge zuzüglich Guidage
und/oder Gendarmeriebegleitung.
nur fahrzeug- und streckenbezogene Genehmigung möglich.
Transporte sind in Frankreich immer transporteurbezogen.
Seit September 2019 sind Frankreich-Genehmigungen wieder ladungsbezogen!
Bis 48 to Gesamtgewicht sind keine Fahrzeugangaben mehr erforderlich.
Luxembourg:
Genehmigungspflicht bei Überschreitung von: 16m50 x 2m55 x 4m00 x 44,00 to
Kenntlichmachung Lkw: vorne 1 Schild "Transport Exceptionnel", bei Überlänge hinten 1 regelkonformes Schild "vehicule long".
Dauergenehmigung 12 Monate möglich bis 25m00 x 3m50 x 4m30 x 44,00 to.
Ab 20m00 x 3m00 x 4m30 x 44 to ist Begleitung erforderlich.
Bei größeren Transporten sind eine streckenbezogene Genehmigung und 2 Begleitfahrzeuge erforderlich. (Ausnahme: Baumaschinentransport erst ab 60 to).
Zum Erhalt einer luxemburgischen Genehmigung (auch Dauergenehmigung) ist eine ladungsbezogene Auftragsbestätigung erforderlich.
Ab 30m00 x 4m00 x 4m50 oder 100 to ist zusätzlich Polizeibegleitung erforderlich. Diese verlangt zeitige Voranmeldung und eine zeitnahe Streckenprüfung vor Transportbeginn.
Individuelle Fragen zu Ihrem Transportvorhaben beantworten wir Ihnen gerne!